Bundesverkehrsministerium – Schreiben Nr. 2
Im Gegensatz zum Sächsischen Verkehrsminister, der es offensichtlich nicht nötig hat, die Sorgen seiner Büger ernst zu nehmen, haben wir eine zweite Antwort aus Berlin erhalten.
Der parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Herr Jan Mücke hat uns mitgeteilt, dass die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen gemäß Artikel 90 und 85 Grundgesetz durch die zuständigen Landesbehörden (hier das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit [SMWA]) erfolgt.
Das SMWA habe ihm mitgeteilt, dass derzeit eine Arbeitsgruppe eine mögliche Änderung der Planunterlagen prüft.
Die Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des SMWA, der DEGES, des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und des neuen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr soll nach Aussagen des SMWA bis zum 2. Quartal 2012 ein Ergebnis vorlegen.
In dem Schreiben wird auch festgestellt, das es für ein Ruhen des Planfeststellungsverfahrens im Verwaltungsverfahrensgesetz keine Rechtsgrundlage gibt.
Dies bekräftigt unsere Auffassung, dass durch das SMWA ein rechtlich zweifelhafter Stopp im Verfahren den Bau der dringend benötigen Ortsumfahrung Pirna unzulässig verzögert.
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